Generelle Wasserversorgungsplanung GWP
Allgemein
Die generelle Wasserversorgungsplanung, kurz GWP, legt die erforderlichen Anlagen für die Bereitstellung sowie Versorgung des Einzugsgebietes mit Trink-, Brauch- sowie Löschwasser fest. Als zukunftsorientierte und konsistente Planungsgrundlage soll die generelle Wasserversorgungsplanung, bestehend aus Übersichtsplan, hydraulischem Funktionsschema, technischem Bericht und Kostenschätzung, die Wasserversorgung des Einzugsgebietes der nächsten rund 30 bis 40 Jahren darstellen. Mit der generellen Wasserversorgungsplanung hat die Gemeinde ein rechtsgültiges Planungsinstrument zur Umsetzung von Massnahmen.
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Grundlagen und Bestandesaufnahme
Wasserbilanz und Bedarf
Netz- und Anlagenbewertung
Wirtschaftliche und finanzielle Analyse
Risiken und Versorgungssicherheit
Konzept für die zukünftige Versorgung
Massnahmen- und Investitionsplanung
Dokumentation
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Auftrag / Vorbereitung
Bestandesaufnahme (Ist-Analyse)
Analyse und Bewertung
Konzeptentwicklung für die Zukunft
Massnahmenplanung
Abstimmung & Kommunikation
Abschluss & Genehmigung
Nachführung / Update
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Erstellung und Einreichung des GWP Dossiers inkl. Sitzungsunterlagen, Protokollen und Koordination mit Kanton und Fachstellen.
Überarbeitung
Die Überarbeitung einer Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) erfolgt in der Schweiz regulär alle 10 bis 15 Jahre, ist aber auch bei bestimmten Anlässen wie einer Revision der Ortsplanung, einem Vorfall in der Wasserversorgung oder geplanten Ausbau- und Sanierungsvorhaben erforderlich.