Generelle Wasserversorgungsplanung GWP

Allgemein

Die generelle Wasserversorgungsplanung, kurz GWP, legt die erforderlichen Anlagen für die Bereitstellung sowie Versorgung des Einzugsgebietes mit Trink-, Brauch- sowie Löschwasser fest. Als zukunftsorientierte und konsistente Planungsgrundlage soll die generelle Wasserversorgungsplanung, bestehend aus Übersichtsplan, hydraulischem Funktionsschema, technischem Bericht und Kostenschätzung, die Wasserversorgung des Einzugsgebietes der nächsten rund 30 bis 40 Jahren darstellen. Mit der generellen Wasserversorgungsplanung hat die Gemeinde ein rechtsgültiges Planungsinstrument zur Umsetzung von Massnahmen.

 
    1. Grundlagen und Bestandesaufnahme

    2. Wasserbilanz und Bedarf

    3. Netz- und Anlagenbewertung

    4. Wirtschaftliche und finanzielle Analyse

    5. Risiken und Versorgungssicherheit

    6. Konzept für die zukünftige Versorgung

    7. Massnahmen- und Investitionsplanung

    8. Dokumentation

    1. Auftrag / Vorbereitung

    2. Bestandesaufnahme (Ist-Analyse)

    3. Analyse und Bewertung

    4. Konzeptentwicklung für die Zukunft

    5. Massnahmenplanung

    6. Abstimmung & Kommunikation

    7. Abschluss & Genehmigung

    8. Nachführung / Update

  • Erstellung und Einreichung des GWP Dossiers inkl. Sitzungsunterlagen, Protokollen und Koordination mit Kanton und Fachstellen.

 

Überarbeitung

Die Überarbeitung einer Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) erfolgt in der Schweiz regulär alle 10 bis 15 Jahre, ist aber auch bei bestimmten Anlässen wie einer Revision der Ortsplanung, einem Vorfall in der Wasserversorgung oder geplanten Ausbau- und Sanierungsvorhaben erforderlich.

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