Genereller Entwässerungsplan GEP

Allgemein

Der generelle Entwässerungsplan, kurz GEP, ist die Grundlage für den Gewässerschutz und legt fest, nach welchem Entwässerungssystem die Abwasserentsorgung für die Einzugsgebiete zu erfolgen hat. Der Entwässerungsplan zeigt den Ist-Zustand, den Handlungsbedarf sowie die erforderlichen Massnahmen mit den entsprechenden Kosten und der Prioritär zur Umsetzung einer einwandfreien Infrastruktur auf. Der Umgang mit dem Regenabwasser ist ebenfalls im generellen Entwässerungsplan ersichtlich. Es gilt stets eine wirtschaftliche und abwassertechnisch einwandfreie Lösung zu definieren. Mit der generellen Entwässerungsplanung hat die Gemeinde ein rechtsgültiges Planungsinstrument zur Umsetzung von Massnahmen.

 
    1. Bestandsaufnahme / Ist‑Zustand

    2. Handlungsbedarf

    3. Massnahmenplan

    4. Gewässerschutz / Umwelt

    5. Organisation & Verantwortlichkeiteen

    6. Datenmanagement

    7. Finanzierung

    8. Planung und Umsetzung

    1. Auftrag / Vorbereitung

    2. Bestandesaufnahme / Datenerhebung

    3. Analyse und Bewertung

    4. Hydraulische Modellierung / Simulation

    5. Massnahmenplanung

    6. Kostenabschätzung

    7. Genehmigung

    8. Umsetzung

    9. Monitoring und Nachführung

  • Erstellung und Einreichung des GWP Dossiers inkl. Sitzungsunterlagen, Protokollen und Koordination mit Kanton und Fachstellen.

 

Überarbeitung

Die Überarbeitung eines Generellen Entwässerungsplans (GEP) erfolgt in der Schweiz regulär alle 10 bis 15 Jahre, ist aber auch bei bestimmten Anlässen wie einer Revision der Ortsplanung, einem Vorfall in der Abwasserentsorgung oder geplanten Ausbau- und Sanierungsvorhaben erforderlich.

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