Genereller Entwässerungsplan GEP

Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) ist die Grundlage für eine nachhaltige und gesetzeskonforme Abwasserbewirtschaftung. Er zeigt den Zustand der bestehenden Infrastruktur, definiert den Handlungsbedarf und bildet die Basis für die Planung und Umsetzung zukünftiger Massnahmen.

Gemeinden erhalten damit ein zentrales Instrument zur strategischen Steuerung ihrer Entwässerungssysteme.

    1. Bestandsaufnahme / Ist‑Zustand

    2. Handlungsbedarf

    3. Massnahmenplan

    4. Gewässerschutz / Umwelt

    5. Organisation & Verantwortlichkeiteen

    6. Datenmanagement

    7. Finanzierung

    8. Planung und Umsetzung

    1. Auftrag / Vorbereitung

    2. Bestandesaufnahme / Datenerhebung

    3. Analyse und Bewertung

    4. Hydraulische Modellierung / Simulation

    5. Massnahmenplanung

    6. Kostenabschätzung

    7. Genehmigung

    8. Umsetzung

    9. Monitoring und Nachführung

  • Erstellung und Einreichung des GWP Dossiers inkl. Sitzungsunterlagen, Protokollen und Koordination mit Kanton und Fachstellen.

Überarbeitung

Die Überarbeitung eines Generellen Entwässerungsplans (GEP) erfolgt in der Schweiz regulär alle 10 bis 15 Jahre, ist aber auch bei bestimmten Anlässen wie einer Revision der Ortsplanung, einem Vorfall in der Abwasserentsorgung oder geplanten Ausbau- und Sanierungsvorhaben erforderlich.